Ähren

Liebes Brautpaar, 

Sie planen eine kirchliche Trauung, darüber freuen wir uns. Dabei geht es um mehr als um eine „Hochzeit in weiß“. Sie stellen den Beginn Ihrer Ehe unter Gottes Segen.  Das ist ein besonderer Schritt. Wir wollen Ihnen auf dieser Seite Hinweise für die Voraussetzungen und die Gestaltung einer kirchlichen Trauung geben. Einzelheiten werden dann im Traugespräch besprochen.  

 

Voraussetzungen 

Die  kirchliche Trauung folgt der standesamtlichen Trauung. Natürlich kann eine kirchliche Trauung auch noch Tage oder Jahre nach der rechtlichen Eheschließung gefeiert werden. Die kirchliche Trauung wird für  Traupaare gefeiert.  Gehört einer der Partner keiner christlichen Kirche an, so kann ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung gefeiert werden. Wichtig ist, dass auch der Partner, der keiner Kirche angehört, die Elemente des Traugottesdienstes achtet und das christliche Eheverständnis akzeptiert. Bei einem Gottesdienst anlässlich der Eheschließung kann auf die Traufragen und den Trausegen verzichtet werden.

 

Trautermin 

Den Termin für ihre kirchliche Trauung sprechen Sie bitte frühzeitig mit  Pastorin Bokies ab.  Die Pastorin wird dann einen Termin für ein Traugespräch vereinbaren, in dem alle Fragen rund um die Trauung besprochen werden.

 

Anmeldung /Papiere 

Die formale Trauanmeldung übernimmt unsere Gemeindesekretärin Frau Grahle. Melden Sie Ihre Trauung bitte persönlich im Pfarrbüro an. Geben Sie auch Ihr Stammbuch ab, damit die kirchliche Trauung eingetragen werden kann. Achten Sie bitte darauf, dass Sie mit dem Stammbuch auch eine standesamtliche Bescheinigung über die Eheschließung abgeben, diese Bescheinigung bleibt bei uns.

 

Ablauf 

Der Ablauf eines Traugottesdienstes folgt einem Grundmuster, das Sie im Traugespräch mit der Pastorin besprechen werden. Sie können aber schon im Vorfeld unter www.trauspruch.de einen Trauspruch aussuchen. Natürlich freuen wir uns über Vorschläge der Gottesdienstgestaltung. Das kann ein Gedicht oder eine Geschichte sein, die ein Gast vorträgt, ein Lied oder ein Instrumentalstück. Sollte für ein solches zusätzliches Stück die Begleitung der Orgel notwendig sein, sprechen Sie dies bitte im Traugespräch mit der Pastorin an.

 

Lieder 

In der Regel werden bei einer Trauung  drei Lieder gesungen, die Sie natürlich mit auswählen dürfen und sollen. Näheres wird dann beim Traugespräch besprochen. Es hat sich bewährt, sowohl neuere als auch ältere Kirchenlieder zu wählen, damit für die verschiedenen Generationen etwas dabei ist. Manche Brautpaare entwerfen auch noch Gottesdienstabläufe oder Liederzettel für die Trauung. Das ist insbesondere dann erforderlich, wenn Lieder gesungen werden, die nicht im Gesangbuch stehen. Die Liederzettel sollten dann spätestens 15 Minuten vor dem Gottesdienst in ausreichender Anzahl vorliegen, damit sie verteilt werden können.